Stand: 01.05.2022
Zwischen [ems360 digital gmbh, Griesgasse 7, 8020 Graz] – im Folgenden „Anbieter“ – und den in § 1 der AGB bezeichneten Kunden wie folgt:
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und Ihnen, den juristischen sowie natürlichen Personen, sohin dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung für den gesamten gegenwärtigen Geschäftsverkehr. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil oder anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit der Erteilung des Auftrags durch den Kunden (sei es schriftlich oder durch Klicken eines Buttons „kostenpflichtig bestellen“ oder sinngleich), spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung bzw. der Übernahme der bestellten Leistungen / Waren erkennt der Kunde die alleinige Verbindlichkeit dieser AGB an.
Gegenüber unternehmerischen Kunden (B2B) gelten diese AGB auch für den künftigen Geschäftsverkehr mit dem Anbieter, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
Der Kunde ist Verbraucher iSd KSchG und FAGG sowie Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Anbieter bietet insbesondere digitale Services an, wie etwa virtuelle Rundgänge, wobei die Einzelleistungen aus Drehbuch, Shooting, Schnitt, Betreuung, Grafik und Layout bestehen („Projekt“). Der Kunde kann folglich aus dem Sortiment des Anbieters verschiedene Leistungen auswählen und diese bestellen.
Diese AGB sind integrierender Bestandteil von einzelnen Leistungsvereinbarungen bzw. Werkverträgen. Der Anbieter ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Anbieters bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Anbieter zustande (bzw die Auftragsbestätigung). Die Annahme hat in Schriftform zu erfolgen, es sei denn, dass der Anbieter zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass er den Auftrag annimmt.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Angebote sind freibleibend, unverbindlich, bestehen solange der Vorrat reicht und verstehen sich lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die im etwaigen Bestellformular vorgesehenen Felder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt dem Anbieter. Der Anbieter hat den Kunden nach einvernehmlicher Planung über Ort und vorgesehenen Ablauf der Videoaufnahmen zu unterrichten.
Verlangt der Kunde vor der Abnahme der Videoaufnahmen Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des etwaigen Manuskripts oder Drehbuches oder der bereits hergestellten Videoteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Hat der Kunde nach Abnahme des Videos Änderungswünsche, so hat er dem Anbieter die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Anbieter allein ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen – mit Ausnahme vereinbarter Feedbackschleifen nach Punkt 3.11 – zu Lasten des Kunden.
Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Projekt Änderungsvorschläge seitens des Kunden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Honorar führen werden, eingebracht werden, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden.
Vom Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Datenübermittlung des Kunden an den Auftraggeber und sind grundsätzlich unverbindlich und bloße Schätzungen.
Ist die Leistung oder die Ware dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Kosten und Risiko des Transportes von Ware (zB. bei Cardboard-Bestellungen) trägt der unternehmerische Kunde, außer es wurden andere Lieferbedingungen gemäß Auftrag vereinbart.
Der Anbieter wird von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit, wenn er daran durch Ereignisse höherer Gewalt gehindert wird. Diese Ereignisse berechtigten ihn, die Vertragserfüllung, um die Dauer der Hinderung hinauszuschieben oder bzgl. noch nicht erfüllter Lieferungen und / oder Leistungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Den Ereignissen höherer Gewalt wie Seuche (inkl. Covid-19), Krieg, Aufruhr, Naturgewalten, Explosionen und Feuer stehen Streiks, Aussperrungen und sonstige unvorhersehbare Umstände gleich, die eine Liefer- und Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich macht.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen bestmöglich, sofern dies der Natur der Sache nach Voraussetzung ist oder vernünftiger Weise erwartet werden kann. Dies umfasst insbesondere die zeitgerechte und vollständige Übermittlung von allen Informationen und Unterlagen, die für die Erbringungen der Leistungen erforderlich sind. Weiters informiert der Kunde über alle Umstände, die für die Durchführung des Projekts von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während des Verlaufs bekannt werden. Die Kosten für das Mitwirken trägt der Kunden selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages selbst dem Anbieter zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie insbesondere Fotos, Videos, Texte, Wort- und Bildmarken, Dokumente und Datenträger, auf allfällige Rechte Dritter, dh geistiges Eigentum wie Urheber-, Kennzeichen-, Patent- und Wettbewerbsrecht sowie jegliche Form von rechtlich relevantem Schutz zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck beim Anbieter eingesetzt werden können. Der Anbieter haftet im Falle einer Verletzung derartiger Rechte Dritter nicht. Sollte der Anbieter wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, so hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos und ersetzt sämtliche Nachteile, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt diesen hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung und Rechtsverteidigung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Anbieter wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Alle Leistungen, welche der Anbieter im Verlauf des Projekts erbringt, insbesondere Entwürfe, Skizzen, Prototypen, Designs, Texte und andere analogen oder digitalen Unterlagen sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen nach Erhalt entweder freizugeben oder Feedback mitzuteilen. Sollte das Feedback oder die Freigabe nicht in dieser Zeit erfolgen, so kann der Anbieter etwaig kommunizierte Fristen eventuell nicht einhalten; Verzögerungen des Projekts gehen dann zu Lasten des Kunden. Sofern nicht explizit anders im Angebot ausgewiesen, gelten für sämtliche Leistungen zwei Feedbackschleifen als vereinbart. Jede weitere Feedbackschleife wird mit 10% des Auftragswertes verrechnet. Eine gänzlich neue Videoaufnahme wird nach Aufwand verrechnet. Feedback, das erst nach erfolgter Freigabe mitgeteilt wird und mit Mehraufwand verbunden ist, kann zu einer Verzögerung des Projekts führen und zusätzlich Kosten verursachen. Sollte der Anbieter erkennen, dass er die vereinbarten Fristen und Termine nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, den Kunden unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Die Endabnahme durch den Kunden erfolgt via Demo-Seite des Auftraggebers. Gegenüber Verbrauchern hat der Anbieter die digitalen Leistungen / Inhalte unverzüglich entweder durch einen Zugang oder Möglichkeit zum Herunterladen zu entrichten (§17 VGG).
Wartung der Produkte ist nicht geschuldet. Ebenso wenig die Implementierung der Produkte / der Leistungen auf der Website des Kunden.
Der Anbieter beringt im Übrigen keine Leistungen auf dem Gebiet des „Home Staging“.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben gelieferte Waren im Eigentum des Anbieters. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist der Anbieter berechtigt, bei Setzung einer angemessenen Nachfrist die vorbehaltene Ware herauszuverlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ware, welche unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde, zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.
Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und in Euro.
Die entsprechenden Versandkosten (zB. bei Cardboard-Bestellungen) werden dem Kunden im Auftragsschreiben angezeigt (sofern zum Auftragszeitpunkt bekannt) und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
Preise in Angebotsschreiben oder Bestätigungen sind für die Dauer der dort angegebenen Zeit verbindlich.
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Anbieters (§§1, 2, 3, 4, 73ff UrhG) an analogen und digitalen Aufnahmen stehen diesem zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Kunde erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließliche), zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare (abtretbare) Werknutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen; im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Auftragsschreiben angeführte Nutzungsumfang (zB nur online, nur Website des Kunden etc) maßgebend. Werknutzungsrechte werden nur in solch bezeichneten Fällen nach entsprechender Vereinbarung zwischen Kunde und Anbieter eingeräumt.
Der Kunde ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar) anzubringen wie folgt: (c) ems360 digital gmbh. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung iSd § 74 Abs 3 UrhG. Alle vom Anbieter an allen Produkten angebrachten und eingefügten Verweise auf den Urheber dürfen nicht entfernt werden.
Jede Veränderung des Produkts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach Meinung des Anbieters und dem bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 6.2) erfolgt. Nach Bezahlung wird das abgenommene ausführbare Web-Paket dem Kunden oder dem vom Kunden genannten Webadministrator zur Implementierung in die jeweilige Webseite übermittelt. Der Anbieter ist nicht für die Implementierung verantwortlich.
Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien oder Videos besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche vom Anbieter hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 6.1 als erteilt.
Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Aufnahmen in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, bzw auf Wechseldatenträgern, ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen den Parteien gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
Der Anbieter wird das fertige Produkt ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu.
Der Anbieter ist berechtigt, Aufnahmen jeglicher Art sowie digitale Bilddaten in jeder geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Urheberrechtsbezeichnung zu versehen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
Der Kunde ist verpflichtet, Aufnahmen und Lichtbilder jeglicher Art so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Anbieter als Urheber der Bilddateien klar und eindeutig identifizierbar ist.
Für die Einholung allenfalls erforderlicher Berechtigungen, Nutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Kunde zu sorgen. Er hält den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem § 1041 ABGB.
Sollte der Anbieter vom Kunden mit der (elektronischen) Bearbeitung fremder Aufnahmen und Lichtbilder jeglicher Art beauftragt werden, so versichert der Kunde, dass er hierzu berechtigt ist und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Allfällige Nutzungsbewilligungen umfassen jedenfalls nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.
Präsentationsunterlagen und fertiggestellte Werke sowie deren Inhalte bleiben im Eigentum des Anbieters, etwa erarbeitete Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne, Anregungen, Ideen, Vorentwürfe, Konzepte, Probeaufnahmen und ähnliche Unterlagen, auch einzelne Teile daraus. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
Ein etwaiger Quellcode bleibt geistiges Eigentum des Anbieters. Insbesondere schließt die Übertragung von Nutzungsrechten daher nicht das Recht zur Änderung oder Bearbeitung von Arbeitsergebnissen und sonstigen Leistungen des Anbieters durch den Kunden oder durch Dritte ein.
Änderungen von Leistungen des Anbieters, wie insbesondere Weiterentwicklung durch den Kunden oder Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Anbieters bzw von Ergebnissen, für die der Anbieter konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Auftrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung des Anbieters notwendig.
Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Kunden zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
Der Anbieter ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestellte Aufnahmen und Lichtbilder jeglicher Art zur Bewerbung seiner Tätigkeit in jedwedem Medium zu verwenden. Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem § 1041 ABGB.
Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, auf allen Materialen bzw Arbeitsergebnissen und bei allen Werbemaßnahmen auf den Anbieter und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Anbieter ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf eigenen Websites mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Der Anbieter darf in geeigneter Form in analogen und digitalen Veröffentlichungen, bei Ausstellungen und in eigenen Drucksachen auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinweisen und alle von ihm entworfenen und/oder umgesetzten Arbeiten fotografisch und/oder illustrativ abbilden und als Referenz publizieren.
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Anbieter ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, wie im Angebot ausgewiesen und im Auftragsschreiben allenfalls bestätigt, sonst ein angemessenes Honorar, zu. Das Honorar steht dem Anbieter für Leistungen auch dann zu, wenn eine Verwertung durch den Kunden unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt.
Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Anbieter erfolgt, sind gesondert zu bezahlen. Reisekosten und Aufenthaltsspesen werden je nach Auftrag im Angebot mitberechnet, allenfalls – mangels schriftlicher Vereinbarung – separat verrechnet (€ 0,50,- pro gefahrenem Kilometer). Der Anbieter weist auf solche von ihm selbst beigestellte Regiekosten hin.
Im Zuge der Durchführung des Projekts vom Kunden außerhalb der Leistungsvereinbarung gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung, binnen 5 Werktagen zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Der Anbieter kann, sofern im Angebot oder Auftragsschreiben darauf hingewiesen, Einzelleistungen in Rechnung stellen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen.
Soweit gelieferte Leistungen und/oder Daten ins Eigentum des Kunden übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Werklohns.
Ein Recht zur Aufrechnung steht den Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Kunden unbestritten oder anerkannt sind oder Zahlungsunfähigkeit des Anbieters besteht. Bei Verbrauchern besteht auch die Möglichkeit, mit Gegenforderungen aufzurechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen. Darüber hinaus ist eine Aufrechnung durch den Kunden ausgeschlossen. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Konsumenten gegenüber gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, die bei beweglichen Sachen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe vorsehen. Gegenüber Unternehmern leistet der Anbieter zwölf Monate ab Lieferung Gewähr; § 924 (Vermutung der Mangelhaftigkeit) wird beim Unternehmer ausgeschlossen; den Unternehmer trifft zudem eine Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Beim Verbraucher gilt bei digitalen Inhalten eine Vermutung der Mangelhaftigkeit von 12 Monaten nach dem VGG.
Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu der jeweiligen Ware abgegeben wurde. Es gelten ebenfalls Produktbeschreibungen von Herstellern der erworbenen Artikel. Garantien oder Gewährleistungsansprüche des Herstellers bleiben davon unberührt.
Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf Schadensersatz sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Der Anbieter haftet zudem nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden; bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Gegenüber Unternehmern werden Schadenersatzansprüche der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
Der Anbieter haftet weiters nicht für Darstellungs- bzw Wiedergabefehler der Virtual Reality („VR“) und Webinhalte durch Änderungen bzw (ausstehender) Updates von Drittanbietern (Betriebssysteme, etc). Sofern der Kunde bei Vertragsabschluss einer Abweichung nicht ausdrücklich zugestimmt hat, muss der Anbieter bei einer einmaligen Leistung und Lieferung digitaler Inhalte je nach Zweck und Art der Leistung Updates erbringen, die „vernünftigerweise zu erwarten“ sind. Bei einer Ware mit digitalen Elementen sind das zumindest die ersten zwei Jahre.
Die VR-Darstellung in Cardboards (VR-Brillen) umfasst die vom jeweiligen Hersteller der VR-Software unterstützten gängigen Endgeräte; der Anbieter haftet nicht für die Kompatibilität der Cardboards mit dem Endgerät des Kunden.
Der Anbieter haftet nicht für die Bildgestaltung, Auswahl und Darstellung etwaiger Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Der Kunde trägt zudem das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Verantwortung des Anbieters liegen, wie zB Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, örtlich erschwerende Umstände oder unvorhersehbare Umstände etc.
Farbdifferenzen bei Nachbestellung oder Übergängen in VR Touren können auftreten und gelten nicht als Mängel.
Analyse, Planungs-, Beratungs- und Schulungsleistungen sind nicht Gegenstand der Leistungen des Anbieters und sind nicht geschuldet. Diese Gewährleistungen nach Projektabschluss umfasst insbesondere keine Änderungen oder Weiterentwicklungen jeglicher Art sowie keine Wartungen an Software. Jedenfalls ausgenommen von der Gewährleistung sind technische Fehler, die nicht auf Leistungen des Anbieters zurückzuführen sind. Dies betrifft auch den Eingriff in den Quellcode durch den Kunden oder Dritte sowie Partner im Bereich Hosting.
Bei der Entwicklung wird auf eine einwandfreie und robuste technische Umsetzung eingegangen; eine behindertengerechte Ausführung ist nicht geschuldet.
Für den Fall, dass der Anbieter im Zuge der Realisierung auf Software, Tools oder Dienste von Drittanbietern zurückgreift, tritt er für die Erbringungen eigener Leistungen ausdrücklich nur als Berater und Vermittler auf.
Der Quellcode ist nicht geschuldet und verbleibt beim Anbieter.
Bei VR-Lösungen handelt es sich um VR-360° Medieninhalte. Der Anbieter verwendet und versendet marktübliche VR-360°-Cardboard-Brillen. Mitgelieferte Betriebsanleitungen sind zu beachten. Ebenso Sicherheitshinweise. Für wegen der Nutzung von VR-360°-Inhalten auftretende Symptome haftet der Anbieter nicht. Der Kunde ist selbst für die Anwendung und allenfalls auftretende Symptome verantwortlich (zB unfreiwillige Bewegungen, verändertes Sehvermögen; Schwindel; Benommenheit; Augen- oder Muskelzucken/-ermüdung; Verwirrung; Übelkeit; Bewusstlosigkeit; Zuckungen; Kopfschmerzen; Krämpfe und / oder Desorientiertheit).
Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Verweise und Links auf fremde Seiten stellen nur Wegweiser dar. Der Anbieter identifiziert sich nicht mit dem Inhalt fremder Seiten, auf die verwiesen oder gelinkt wird. Eine Haftung des Anbieters für verlinkte Seiten besteht nur gemäß § 17 ECG. Wenn auf einer verlinkten Seite rechtswidrige Inhalte erkannt werden sollten, ersucht der Anbieter um Mitteilung und wird den Link nach Prüfung löschen. Die Herstellung von Links zur Website des Anbieters ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung zulässig.
Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberrechte, am gesamten Inhalt der gelieferten VR-360°-Lösungen vor, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede Nutzung von Inhalten der Website, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Alle Produktabbildungen sind Symbolbilder.
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